Umgang mit Insolvenz
Ein Begriff, der derzeit wieder in aller Munde ist: Die Insolvenz. Unter Insolvenz (lat. nicht-einlösend) bedeutet, dass der Schuldner nicht liquid genug ist, um seine Gläubiger zu bezahlen. Generell unterscheidet man zwischen der Insolvenz von juristischen Personen und der Insolvenz natürlicher Personen (Privatinsolvenz). Auch wenn die Lage für den Insolvenzmelder zunächst ausweglos erscheint, so muss man sich bewusst werden, dass ein Insolvenzverfahren nicht zwangsläufig zur Schließung des Unternehmens führt. Sich jetzt auszuruhen, in dem Glauben auf die endgültige Auswegslosigkeit aus der Insolvenz ist ein weit verbreiteter Irrtum. Vielmehr sollte die Devise jetzt lauten: Raus aus der Hängematte und hinauf auf das Trampolin!
Viele resignieren bei dem Blick auf die Kontoauszüge. Um aus der Spirale aber wieder heraus zu kommen, gilt es jetzt, aktiv zu werden. Es empfiehlt sich, frühzeitig den Spezialisten aufzusuchen, der eine kompetente Beratung bietet. Der Insolvenzverwalter, meist ein Jurist, der sich auf Insolvenzrecht spezialisiert hat, verwaltet das bestehende Vermögen mit dem Ziel, den Gläubigern gerecht zu werden. Wenn die Zahlungsunfähigkeit von Privatpersonen festgestellt wird (in der Regel bei mehr als 19 Gläubigern), kommt es zum Regelinsolvenzverfahren. Dies bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass die Arbeit nicht weiter ausgeführt werden kann. Das Insolvenzverfahren muss nicht finanziell gedeckt werden; durch eine Stundung der Verfahrenskosten wird dies ermöglicht. Das erhöht selbstverständlich die Aussicht auf einen Neuanfang enorm.
Auch wenn die Zahlen der Insolvenzanmeldungen erschreckend hoch sind, empfiehlt es sich, handlungsaktiv und bemüht zu bleiben. Vorsorgen ist besser als nachsorgen. Der Aufruf, auf das Trampolin zu steigen, heißt aber auch nicht, riskant und unüberlegt zu handeln. Auch für Trampoline gibt es heute schließlich Sicherheitsnetze, wie etwa für das Berg Trampolin Elite. Das heißt im Klartext: Sich etwas trauen und waghalsig werden, sind klar voneinander zu trennende Aktivitäten. Der Insolvenzanwalt verfügt über das notwendige Know-How, um den Bankrott abzuwehren. Wie eine Statistik des Deutschen Bundesamts enthüllte, hatten bis Mitte des Jahres über 19 000 Unternehmen Insolvenz angemeldet. Bei diesen Zahlen rechtfertigt sich die Auseinandersetzung mit dem Thema von alleine.