Volkseinkommen
Die Summe aller Einkommen, die von Inländern in einem bestimmten Zeitraum (meist im Laufe eines Jahres) bezogen werden, wird unter dem Begriff Volkseinkommen (oder auch Nationaleinkommen) zusammen gefasst. In diesem Begriff sind alle Einkommen aus Erwerbsarbeit, unternehmerischer Tätigkeit und aus Vermögen (Miete, Pacht) enthalten. Es spielt hierbei keine Rolle, ob Inländer dieses Einkommen im Inland oder im Ausland bezogen haben. Vermögensanlagen im Ausland werden also beispielsweise mitberücksichtigt.
Für die Volkswirtschaftslehre ist das Volkseinkommen die grundlegende Ausgangsgröße, um volkswirtschaftliche Zusammenhänge zu untersuchen. Im „Zwei-Sektoren-Modell“ werden die Relationen und Dependenzen zwischen Haushalten und Unternehmen untersucht. Daraus lassen sich dann Hypothesen über Größen, wie beispielsweise das Volkseinkommen, Investitionen und Produktionen formulieren. Der Staat und das Ausland spielen in diesem Modell aber keine Rolle.
Das Volkseinkommen stellt die Ausgangsgröße für die Einkommensverteilung bzw. Einkommensumverteilung dar. Bei der Einkommensverteilung wird das Volkseinkommen in das „Arbeitnehmerentgelt" und das „Unternehmens- und Vermögenseinkommen“ gegliedert. Der Anteil der Arbeitseinkommen am gesamten Volkseinkommen misst man anhand der Lohnquote. Die Aussagefähigkeit der Lohnquote hat aber dadurch an Wahrheitsgehalt verloren, da die einzelnen Haushalte ihr Einkommen meist aus mehreren Quellen beziehen. Der Anteil der Kapitaleinkommen stellt die Gewinnquote dar.
Bei der Einkommensumverteilung korrigiert der Staat die Verteilung „gerecht“, unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte (z.B. realisiert durch die Zahlung von Wohngeld).
Vom Volkseinkommen abgezogen werden so genannte Ersatzinvestitionen (Abschreibungen) und indirekte Steuern. Hinzugerechnet werden die Subventionen. Ersatzinvestitionen meinen solche Investitionen, die nötig sind, um die bei der Herstellung verschleißten Maschinen oder Werkzeuge zu erneuen. Diese stellen also keinen wirklichen Neuzugang an Gütern dar. Durch indirekte Steuern (Benzinsteuer, Mehrwertsteuer) werden die Preise künstlich erhöht, ohne dass dies der Wirtschaft als Einkommen zufließt.
Das Volkseinkommen kann statistisch auf dreierlei Wegen erfasst werden:
- Bei seiner Entstehung,
- bei seiner Verteilung und
- nach seiner Verwendung.