Zusatzbeitrag der Krankenkasse

Seit dem 01.01. 2009 hat sich einiges in der deutschen Gesundheitspolitik getan. Durch die Möglichkeit der Krankenkassen zusätzliche Beiträge zu erheben, gibt es wieder mehr Konkurrenz zwischen den verschiedenen Krankenkassen. Im Internet gibt es Listen der Krankenkassen, ihren Leistungen und Preise, die einen Vergleich ermöglichen.

Viele Krankenversicherer locken mit einem Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse. So treffen sie auf den Missmut von vielen Versicherten, die sich teilweise sichtlich verärgert zeigen. Schließlich ist grundsätzlich niemand von dem Zusatzbeitrag der Krankenkassen befreit, d.h. auch nicht Studenten oder Hartz IV- Empfänger. Dennoch gibt es eine Härtefallregelung für den Zusatzbeitrag bei Hartz-IV.

Der Zusatzbeitrag für Arbeitslose soll helfen, dass die Erneuerungen im Gesundheitsbereich in Deutschland nicht nachteilig für Geringverdiener werden. Die neuesten Schlagzeilen macht jetzt die Barmer GEK, die bis zum Jahre 2011 den Zusatzbeitrag einführen will. Damit führt auch die größte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland den Zusatzbeitrag ein.

Dadurch dass andere Kassen, wie die DAK beispielsweise, den Zusatzbeitrag schon länger eingeführt haben, konnte die Barmer GEK über 150 000 neue Versicherte allein seit Jahresbeginn 2010 verzeichnen. Die Krankenversicherer werden durch das zunehmende Defizit aber mit dem Zusatzbeitrag alleine nicht auskommen. Den allgemeinen Beitragssatz zu erhöhen wird daher in Zukunft sich kaum vermeiden lassen.

Geringverdiener schlagen Alarm bei diesen Aussichten. Dennoch gibt es Härtefallregelungen. Bei der Härtefallregelung tritt generell der Fall ein, dass die Bundesagentur für Arbeit für die Kosten aufkommt. Wann genau der Härtefall eintritt, regelt ein Katalog der Bundesregierung. Es geht dabei vor allem um unverhältnismäßige Belastungen, die den Versicherten erspart bleiben sollen. Auch werden die Kosten des Zusatzbeitrages übernommen, wenn ein Wechsel der Krankenkasse nachteilig für die Versicherten wäre.

Für den speziellen Zusatzbeitrag für Arbeitslose gibt es verschiedene Regelungen in Kraft. Aber grundsätzlich muss man zwischen dem Arbeitslosengeld I und dem Arbeitslosengeld II (Hartz IV) unterscheiden. Näheres kann man der seiner Krankenkasse erfragen. Fest steht: Um die Defizite der Kassen auszugleichen, wird in Zukunft auf den Versicherten sicherlich mehr folgen als der Zusatzbeitrag.